Wegen verschiedener Unregelmäßigkeiten im Hinblick auf die Teilnahmepflicht am Unterricht und der Meldung der Schulversäumnisse durch die Erziehungsberechtigten sieht sich die Schule gezwungen auf folgende festgelegte Regelungen besonders hinzuweisen (Schulbesuchsverordnung v. 21. März 1982).
Fehlzeiten
Fehlzeiten / Entschuldigungen
Das bedeutet für Sie als Eltern:
1. Sie als Eltern müssen die Schule sofort informieren, wenn ihr Kind nicht kommt.
2. Wenn Sie für Ihr Kind einen wichtigen Termin während der Schulzeit haben, dann müssen Sie den Klassenlehrer vorher um Sonderurlaub bitten.
3. Wenn Ihr Kind krank ist, müssen Sie innerhalb von 3 Tagen die schriftliche Entschuldigung nachreichen. Das bedeutet:
Montag krank, 1. Tag
Dienstag krank, 2. Tag
Mittwoch 3. Tag —> hier muss spätestens die Entschuldigung für Montag vorliegen.
Sollte Ihr Kind am 3. Tag nicht in die Schule kommen können, dann müssen Sie als Eltern die Entschuldigung entweder an die Schule bringen oder fristgerecht per Post einsenden. Alternativ kann die Entschuldigung auch einem anderen Kind mitgegeben werden.
4. Fehlt Ihr Kind unentschuldigt bei einer Klassenarbeit, dann bekommt es die Note 6.
Bei Fragen kommen Sie gerne auf uns Lehrkräfte zu.